Sehr geehrte Damen und Herren,
das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient als deutscher Rechtsrahmen, der die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Unionsrechtsverstöße anzeigen) umsetzt.
Das Hauptziel des HinSchG besteht darin, Individuen zu schützen, die während ihrer beruflichen Aufgaben Kenntnis über Regelverstöße erlangen und diese zur Anzeige bringen. Es verbietet ausdrücklich jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen die Informationsgeber, auch Whistleblower genannt, und verpflichtet Unternehmen dazu, sichere Kommunikationswege für die Offenlegung von Unregelmäßigkeiten zu implementieren.
Unternehmen, die üblicherweise mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen sind gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, eine interne Meldestelle zu schaffen und bereitzustellen.
Bitte bearbeiten Sie den Fragebogen und senden uns nach vollständiger Bearbeitung eine E-Mail an:
datenschutz@ijos.net
Wir werden dann die erforderliche Prüfung vornehmen und alle Informationen in Ihrem Meldekanal für Sie bereitstellen.
Schöne Grüße
Dr. Frank Plaßmeyer
Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Christian Dinse
Diplom-Jurist, Datenschutzbeauftragter (TÜV)